Viele Betriebe nutzen längst KI. Etwa einen Chatbot im Support oder ein Tool zur Bewerbersichtung. Doch kaum jemand weiß, welche Regeln dafür gelten. Genau hier setzt der EU AI Act an. Denn die Verordnung teilt jedes KI-System in eine von vier Risikoklassen ein. Und von dieser Klasse hängen alle Pflichten ab.
Dieser Beitrag erklärt die vier Stufen des EU AI Act einfach und mit Beispielen. Zunächst geht es um die Logik dahinter. Danach um die einzelnen Klassen und ihre Pflichten. Zum Schluss um den Zeitplan und die Frage, wie Sie Ihre eigene KI einordnen. Das Ziel ist Klarheit für österreichische KMU. Also eine belastbare Grundlage statt Bauchgefühl.
Was der EU AI Act regelt
Der EU AI Act ist die erste umfassende KI-Regulierung der Welt. Offiziell heißt er Verordnung (EU) 2024/1689. Zudem gilt er direkt in allen Mitgliedstaaten. Also auch in Österreich, ohne dass ein eigenes Gesetz nötig wäre. Den vollen Text finden Sie in der Verordnung 2024/1689 auf EUR-Lex. Damit gelten für KI dieselben Regeln in Wien wie in Berlin oder Paris.
Der Ansatz ist risikobasiert. Das heißt: Je größer die Gefahr für Menschen, desto strenger die Regeln. Ein Spamfilter wird kaum reguliert. Hingegen wird ein System zur Kreditvergabe sehr genau geregelt. Deshalb steht am Anfang jeder Prüfung die Einordnung. Denn ohne Risikoklasse wissen Sie nicht, was zu tun ist. Die Einordnung ist deshalb der praktische erste Schritt, um Ihre Pflichten zu kennen.
Wer vom EU AI Act betroffen ist
Der EU AI Act trifft nicht nur die großen Tech-Konzerne. Er trifft jeden, der KI anbietet oder betrieblich nutzt. Somit fällt auch ein Handwerksbetrieb darunter, der ein KI-Tool einsetzt. Die Verordnung unterscheidet vor allem zwei Rollen. Zunächst den Anbieter, der ein System entwickelt oder auf den Markt bringt. Danach den Betreiber, der es im Unternehmen verwendet. Die meisten KMU sind Betreiber. Trotzdem haben auch sie Pflichten, je nach Risikoklasse.
Ein Beispiel macht die Rollen klar. Ein Personaldienstleister kauft eine Software zur Vorauswahl von Bewerbungen. Der Hersteller ist der Anbieter. Hingegen ist der Dienstleister der Betreiber. Beide tragen Verantwortung, aber unterschiedliche. Der Anbieter muss das System konform bauen. Der Betreiber muss es korrekt einsetzen und überwachen. Genau diese Aufteilung zieht sich durch den gesamten EU AI Act.
Warum das gerade für KMU wichtig ist
Große Konzerne haben eigene Rechtsabteilungen. Ein KMU meist nicht. Deshalb rutscht das Thema leicht durch. Doch die Verordnung kennt keine Ausnahme für kleine Betriebe bei den Kernpflichten. Es gibt Erleichterungen bei der Dokumentation und reduzierte Bußgelder. Die grundsätzliche Einordnung müssen aber alle leisten. Wir begleiten das im Rahmen unserer KI-Security-Beratung. Denn der erste Schritt ist immer die richtige Klasse.
Der EU AI Act steht zudem nicht allein. Er greift eng in den Datenschutz. Wer KI mit Personendaten füttert, braucht auch eine saubere DSGVO-Basis. Deshalb gehören beide Themen zusammen. Ein guter Überblick zur KI-Sicherheit im Unternehmen ordnet das Gesamtbild ein. Dieser Beitrag geht dagegen tief in die vier Risikoklassen. Genau sie sind das Herzstück der Verordnung.
Die vier Risikoklassen im Überblick
Der EU AI Act kennt genau vier Risikoklassen. Zunächst das inakzeptable Risiko, das schlicht verboten ist. Danach das hohe Risiko mit strengen Pflichten. Ebenso das begrenzte Risiko mit Transparenzpflicht. Zuletzt das minimale Risiko, das kaum reguliert wird. Diese Pyramide ist der Kern der Verordnung. Und sie entscheidet über den gesamten Aufwand.
Die Logik ist einfach. Je höher die Stufe, desto mehr Schutz braucht der Mensch. Deshalb steigen die Pflichten mit dem Risiko. Ein System kann dabei zugleich Hochrisiko- und Transparenzpflichten auslösen. Zudem folgt die Einordnung festen Regeln und Listen aus der Verordnung. Somit ist sie nachvollziehbar und nicht dem Zufall überlassen.
Die vier Stufen im direkten Vergleich
| Risikoklasse | Beispiel | Kernpflicht |
|---|---|---|
| Inakzeptabel (verboten) | Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz | Einsatz komplett untersagt |
| Hoch | Bewerberauswahl, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur | Risikomanagement, Doku, menschliche Aufsicht |
| Begrenzt | Chatbot, KI-generierte Bilder und Texte | Transparenz: Nutzer über KI informieren |
| Minimal | Spamfilter, KI in Videospielen | Keine besonderen Pflichten |
Die Tabelle zeigt den Sprung im Aufwand. Zwischen minimal und hoch liegen Welten. Ein Spamfilter braucht keine Doku. Hingegen braucht ein System zur Bewerberauswahl ein ganzes Managementsystem. Deshalb lohnt sich die genaue Prüfung. Denn eine falsche Einordnung nach oben kostet unnötig Geld. Eine falsche Einordnung nach unten kostet später bei der Kontrolle.
Warum die meisten KMU im unteren Bereich liegen
Die gute Nachricht zuerst. Die meisten KI-Anwendungen im Mittelstand fallen unter minimales oder begrenztes Risiko. Ein Chatbot, ein Textassistent, ein Übersetzungstool. Das alles ist zudem selten Hochrisiko. Deshalb ist der Aufwand für viele Betriebe überschaubar. Er beschränkt sich oft auf Transparenz und Schulung. Erst der Einsatz in sensiblen Bereichen hebt ein System nach oben. Etwa im Personalwesen oder bei der Bonitätsprüfung.
Dennoch ist die Prüfung Pflicht. Denn nur so wissen Sie, wo Sie stehen. Ein Tool kann durch den Einsatzzweck die Klasse wechseln. Der gleiche Algorithmus ist im Marketing harmlos. Im Recruiting wird er zum Hochrisiko-System. Deshalb zählt immer der konkrete Anwendungsfall. Genau diese Feinheit übersehen viele. Ein IT-Security-Audit deckt solche Fälle strukturiert auf.
Verbotene Praktiken und Hochrisiko-KI
Die beiden oberen Stufen des EU AI Act verlangen die volle Aufmerksamkeit. Zunächst das inakzeptable Risiko, das gar nicht erlaubt ist. Danach das hohe Risiko, das mit strengen Pflichten einhergeht. Beide Klassen sind für KMU relevant. Denn manche verbotene Praxis wirkt auf den ersten Blick harmlos.
Verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5
Seit Februar 2025 verbietet der EU AI Act acht KI-Praktiken. Ab 2. Dezember 2026 kommen zwei weitere dazu: KI-erzeugte intime Bilder ohne Zustimmung und Darstellungen sexuellen Missbrauchs. Sie gelten als klare Gefahr für Grundrechte. Dazu zählen unter anderem diese Fälle:
- Social Scoring: die Bewertung von Menschen nach ihrem Sozialverhalten, wenn sie zu ungerechtfertigter Benachteiligung führt, egal durch wen.
- Unterschwellige Manipulation: KI, die Menschen unbemerkt zu schädlichem Verhalten drängt.
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz: das Auslesen von Gefühlen von Beschäftigten, außer aus medizinischen Gründen.
- Ungezielte Gesichtsdaten-Sammlung: das massenhafte Abgreifen von Bildern aus dem Netz zur Gesichtserkennung.
Diese Verbote treffen auch Betriebe unerwartet. Ein Beispiel: Eine Software will die Stimmung im Team per Kamera messen. Das klingt modern, ist aber am Arbeitsplatz verboten. Deshalb sollten Sie neue KI-Tools vor dem Kauf prüfen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung hilft, solche Grenzfälle früh zu erkennen. Denn ein Verstoß gegen Artikel 5 zieht die höchsten Bußgelder nach sich.
Wann ein System als Hochrisiko gilt
Hochrisiko-KI ist erlaubt, aber streng geregelt. Der EU AI Act listet die Bereiche in Anhang III auf. Dazu zählen kritische Infrastruktur, Bildung und Beschäftigung. Ebenso Bonitätsprüfung, Strafverfolgung und Migration. Ein KI-System in diesen Feldern gilt als Hochrisiko. Deshalb trifft die Einordnung viele KMU im Personalbereich. Denn Bewerbermanagement per KI fällt genau darunter.
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme sind umfangreich. Sie erinnern an ein ISMS nach ISO 27001. Nämlich ein Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus. Zudem hohe Anforderungen an die Datenqualität. Ebenso eine lückenlose technische Dokumentation. Auch eine menschliche Aufsicht ist Pflicht. Der Mensch muss die KI überwachen und eingreifen können. Somit schützt diese Aufsicht vor blindem Vertrauen in den Algorithmus.
Ein Betrieb mit Hochrisiko-KI braucht also Struktur. Zunächst eine saubere Bestandsaufnahme aller Systeme. Danach ein Risikomanagement pro System. Zum Schluss eine Doku, die einer Prüfung standhält. Wer bereits ein ISMS betreibt, hat es leichter. Denn viele Prozesse überschneiden sich. Deshalb bauen wir KI-Governance oft auf einem bestehenden Sicherheitssystem auf. Wie das gelingt, zeigt der Beitrag zur KI-Governance im Unternehmen.
Transparenzpflicht und minimales Risiko
Die beiden unteren Stufen des EU AI Act betreffen die meisten Betriebe. Zunächst das begrenzte Risiko mit einer klaren Transparenzpflicht. Danach das minimale Risiko fast ohne Auflagen. Beide Klassen sind gut zu bewältigen. Dennoch gibt es auch hier Fallstricke.
Begrenztes Risiko: Karten auf den Tisch
Bei begrenztem Risiko verlangt der EU AI Act vor allem Transparenz. Der Grundsatz ist einfach. Menschen müssen wissen, wenn sie mit einer KI zu tun haben. Deshalb muss ein Chatbot sich als KI zu erkennen geben, außer das ist ohnehin offensichtlich. Deepfakes müssen Sie als künstlich erzeugt offenlegen, ebenso KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung. Die technische Kennzeichnung übernimmt der Anbieter des Tools. Diese Regel steht in Artikel 50 der Verordnung. Somit schützt sie vor Täuschung, ohne den Einsatz zu behindern.
Für KMU ist das meist gut machbar. Ein kurzer Hinweis am Chatbot genügt oft schon. Etwa der Satz, dass hier eine KI antwortet. Zudem sollten Sie sogenannte Deepfakes klar markieren. Also KI-erzeugte Medien, die echt wirken. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld. Deshalb gehört die Kennzeichnung in jede interne KI-Richtlinie. Die WKO-Übersicht zum AI Act fasst diese Pflichten für österreichische Betriebe zusammen.
Minimales Risiko: freie Fahrt mit Augenmaß
Die meisten KI-Systeme fallen unter minimales Risiko. Dazu zählen Spamfilter, Empfehlungssysteme und KI in Spielen. Für diese Klasse schreibt der EU AI Act keine besonderen Pflichten vor. Somit dürfen Sie solche Tools frei einsetzen. Trotzdem lohnt sich ein verantwortungsvoller Umgang. Denn auch ein harmloses Tool kann sensible Daten verarbeiten.
Genau hier lauert ein unterschätztes Problem. Mitarbeitende nutzen oft KI-Tools ohne Freigabe. Das nennt man Schatten-KI. Ein Beschäftigter lädt Kundendaten in einen kostenlosen Chatbot. Schon sind die Daten außer Haus. Der EU AI Act stuft das Tool vielleicht als minimal ein. Hingegen sieht der Datenschutz das ganz anders. Deshalb braucht jeder Betrieb klare Regeln. Wie Sie das Risiko eindämmen, zeigt der Beitrag zu Schatten-KI im Unternehmen.
Ein solides Fundament schafft eine Kombination aus Regeln und Schulung. Zunächst eine klare Liste erlaubter Tools. Danach eine Sensibilisierung der Belegschaft. Genau hier setzt eine Security-Awareness-Schulung an. Denn die beste Technik nützt wenig ohne geschulte Menschen. Somit greifen Recht, Technik und Verhalten ineinander.
Zeitplan: ab wann welche Pflicht gilt
Der EU AI Act gilt nicht auf einen Schlag. Er tritt in Stufen in Kraft. Diese Staffelung gibt Betrieben Zeit zur Vorbereitung. Deshalb lohnt sich der Blick auf die Fristen. Denn manche Pflicht gilt bereits. Andere greifen erst in den kommenden Jahren.
Die wichtigen Stichtage im Überblick
- 2. Februar 2025: Die Verbote aus Artikel 5 gelten. Zudem gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4.
- 2. August 2025: Die Pflichten für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen greifen. Diese sogenannten GPAI-Modelle sind etwa große Sprachmodelle.
- 2. August 2026: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 werden anwendbar.
- 2. Dezember 2027: Die vollen Pflichten für Hochrisiko-KI aus Anhang III greifen.
Beim letzten Datum ist eine Änderung wichtig. Ursprünglich sollten die Hochrisiko-Pflichten schon im August 2026 gelten. Mit dem Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat die EU diese Frist verschoben. Seither gilt der 2. Dezember 2027 für Anhang-III-Systeme. Für KI in regulierten Produkten aus Anhang I gilt der 2. August 2028. Die Verschiebung ist damit geltendes Recht (Art. 113 AI Act).
Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt schon jetzt
Ein Punkt wird oft übersehen. Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits seit Februar 2025. Sie steht in Artikel 4 des EU AI Act. Demnach müssen Betriebe Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Ein bestimmtes Niveau ist seit dem Digital-Omnibus nicht mehr geschuldet. Das gilt für jeden Betrieb, der KI beruflich nutzt. Also nicht nur für Hochrisiko-Anwender. Eine dokumentierte Basisschulung ist der einfachste erste Schritt. Details dazu lesen Sie im Beitrag zur KI-Schulungspflicht nach dem AI Act.
Die Verschiebung der Hochrisiko-Frist ist kein Grund zur Entwarnung. Denn die inhaltlichen Anforderungen bleiben gleich. Nur der Stichtag rückt nach hinten. Deshalb gewinnen Betriebe vor allem Zeit für den Aufbau. Ein Hochrisiko-System sauber zu dokumentieren, dauert Monate. Also ist ein früher Start weiterhin klug. Zudem verschafft er Ruhe vor der Frist. Wer erst kurz vorher beginnt, gerät unter Druck. Weiterführende Fristen der Kommission finden Sie beim EU-Rahmen zur KI-Regulierung.
So ordnen KMU ihre KI-Nutzung ein
Die Einordnung nach dem EU AI Act folgt einer klaren Reihenfolge. Zudem brauchen Sie dafür kein tiefes Rechtswissen. Vielmehr reicht ein strukturiertes Vorgehen. Danach wissen Sie für jedes Tool, welche Klasse und welche Pflicht gilt.
Schritt eins: alle KI-Systeme erfassen
Beginnen Sie mit einer Inventur. Listen Sie jedes KI-Tool im Betrieb auf. Vergessen Sie dabei die kleinen Helfer nicht. Also auch den Textassistenten oder das Übersetzungstool. Notieren Sie zudem zu jedem System den Zweck und die Daten. Denn genau das entscheidet über die Klasse. Somit haben Sie eine solide Grundlage für die Prüfung.
Diese Bestandsaufnahme deckt oft Überraschendes auf. Häufig laufen mehr KI-Tools im Betrieb als gedacht. Etwa Funktionen, die still in bekannter Software stecken. Deshalb lohnt sich die Mühe. Somit entsteht ein Überblick, den viele Betriebe zum ersten Mal haben. Und sie ist die Basis für jede weitere Entscheidung.
Schritt zwei: jedes System einordnen
Prüfen Sie danach jedes Tool gegen die vier Klassen. Fragen Sie zuerst: Ist die Nutzung verboten? Falls nein: Fällt sie in einen Hochrisiko-Bereich aus Anhang III? Falls nein: Erzeugt sie Inhalte oder ist es ein Chatbot? Dann gilt die Transparenzpflicht. Andernfalls ist das Risiko minimal. So kommen Sie systematisch zur richtigen Klasse. Bleiben Grenzfälle, hilft ein Blick von außen.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Feinheit. Ein Betrieb nutzt ein KI-Tool zur Sichtung von Bewerbungen. Das ist Beschäftigung im Sinne von Anhang III. Also Hochrisiko. Derselbe Betrieb nutzt zudem einen Chatbot auf der Website. Hingegen ist das nur begrenztes Risiko. Ein Tool, zwei Klassen. Deshalb zählt immer der Einzelfall. Genau diese Einordnung übernehmen wir mit Ihnen gemeinsam.
Schritt drei: Pflichten ableiten und dokumentieren
Zum Schluss leiten Sie die Pflichten je Klasse ab. Verbotene Tools schalten Sie ab. Hochrisiko-Systeme brauchen ein Managementsystem. Chatbots brauchen einen Transparenzhinweis. Minimale Tools brauchen hingegen nur gute interne Regeln. Halten Sie danach das Ergebnis schriftlich fest. Somit haben Sie einen Nachweis für die Behörde. Zudem erkennen Sie, wenn sich etwas ändert.
Dieses Vorgehen verbindet Recht und Technik. Deshalb gehört der EU AI Act in Ihr Informationssicherheits-Konzept. Und in Ihren Datenschutz. Denn KI verarbeitet fast immer Daten. Ein weiteres Risiko sind manipulierte Eingaben in KI-Systeme. Wie Sie sich davor schützen, zeigt der Beitrag zum Schutz vor Prompt Injection. Bei komplexen Fällen unterstützt Sie unser Team über die Kontaktseite. Denn eine saubere Einordnung nach dem EU AI Act spart später viel Aufwand.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die erste umfassende KI-Verordnung der EU, offiziell Verordnung 2024/1689. Er teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein. Von der Klasse hängen die Pflichten ab. Zudem gilt er direkt in Österreich, ohne eigenes Gesetz.
Welche vier Risikoklassen kennt der EU AI Act?
Der EU AI Act unterscheidet inakzeptables, hohes, begrenztes und minimales Risiko. Inakzeptable Praktiken sind verboten. Hochrisiko-KI hat strenge Pflichten. Begrenztes Risiko verlangt Transparenz. Minimales Risiko bleibt fast frei von Auflagen.
Ab wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI?
Ursprünglich war August 2026 geplant. Mit dem Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat die EU die Frist für Anhang-III-Systeme auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für Anhang I auf den 2. August 2028. Die Verschiebung ist geltendes Recht. Die Inhalte bleiben gleich.
Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?
Ja. Der EU AI Act kennt keine Ausnahme für KMU bei den Kernpflichten. Es gibt aber Erleichterungen bei der Dokumentation und reduzierte Bußgelder. Die Einordnung in eine Risikoklasse muss jeder Betrieb leisten, der KI anbietet oder nutzt.
Muss ich Mitarbeitende im Umgang mit KI schulen?
Nicht zwingend, aber es ist der einfachste Weg. Seit Februar 2025 verlangt Artikel 4 von jedem Betrieb, der KI beruflich nutzt, Maßnahmen für die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden. Eine Schulung ist dafür der übliche Weg. Das gilt unabhängig von der Risikoklasse. Deshalb ist die Schulung meist der schnellste erste Schritt.
Was passiert bei einem Verstoß gegen den EU AI Act?
Verstöße gegen verbotene Praktiken kosten bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes. Bei anderen Pflichten sind es bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für KMU gelten reduzierte Sätze. Trotzdem ist das Risiko erheblich.
Ist ein einfacher Chatbot Hochrisiko-KI?
Nein. Ein Chatbot fällt in der Regel unter begrenztes Risiko. Dann gilt nur die Transparenzpflicht: Der Nutzer muss erkennen, dass er mit einer KI spricht. Erst der Einsatz in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl hebt ein System auf Hochrisiko.
Fazit: Erst einordnen, dann handeln
Der EU AI Act lässt sich auf eine Frage herunterbrechen. Nämlich: In welcher der vier Risikoklassen liegt Ihre KI? Denn davon hängt jede Pflicht ab. Verbotene Praktiken schalten Sie ab. Hochrisiko-KI braucht ein Managementsystem. Chatbots brauchen Transparenz. Und minimale Tools brauchen nur gute interne Regeln.
Der beste Zeitpunkt für die Einordnung ist jetzt. Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits. Die Hochrisiko-Fristen rücken näher, auch wenn der Digital Omnibus sie streckt. Ein früher Start spart Geld und Nerven. Zudem gibt eine saubere Einordnung Ihren Kunden und Mitarbeitenden Sicherheit. Genau so wird aus einer Pflicht ein Vorsprung.
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