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L-04 · DSGVO

Datenschutz Beratung: DSGVO umsetzen und nachweisen

Datenschutz-Beratung übersetzt die Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Abläufe und Dokumente, mit denen Sie sie gegenüber der Datenschutzbehörde nachweisen können. SecTec übernimmt das für Unternehmen in ganz Österreich, auf Wunsch auch als externer Datenschutzbeauftragter.

Beratung anfragenRatgeber: Verarbeitungsverzeichnis

Art. 5 Abs. 2 DSGVO

Datenschutz heißt Rechenschaft.

Die DSGVO verlangt nicht nur, dass Sie personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten. Sie müssen es auch belegen können: mit Verarbeitungsverzeichnis, Verträgen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und dokumentierten Abläufen für Auskünfte und Datenpannen.

Datenschutz und Informationssicherheit greifen dabei ineinander. Die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO ist dieselbe Arbeit wie ein Teil des ISMS nach ISO 27001. Wir machen sie einmal und nutzen sie für beides.

Leistungsumfang

Was wir mit Ihnen umsetzen.

  • Bestandsaufnahme

    Welche personenbezogenen Daten Sie wofür verarbeiten und was schon dokumentiert ist

    Ist-Stand

  • Verarbeitungsverzeichnis

    Vollständig, aktuell und so geführt, dass es die Behörde vorgelegt bekommen kann

    Art. 30

  • Technische und organisatorische Maßnahmen

    Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Sicherung, passend zum Risiko

    Art. 32

  • Auftragsverarbeitung

    Verträge mit Dienstleistern prüfen und abschließen

    Art. 28

  • Datenschutz-Folgenabschätzung

    Wo sie Pflicht ist und wie sie aufgebaut wird

    Art. 35, DSFA-V

  • Datenpannen

    Ablauf für Bewertung, Meldung und Dokumentation

    Art. 33, 34

  • Betroffenenrechte

    Auskunft, Berichtigung, Löschung: wer antwortet wie und bis wann

    Art. 15 bis 22

  • Externer Datenschutzbeauftragter

    Wir übernehmen die Rolle, wo sie Pflicht oder sinnvoll ist

    Art. 37 bis 39

Ablauf

Vom Überblick zum gelebten Datenschutz.

  1. Bestandsaufnahme.

    Verarbeitungen, Systeme, Dienstleister und vorhandene Dokumente erfassen.

  2. Lücken schließen.

    Verzeichnis, Verträge, Maßnahmen und Informationspflichten nach Priorität ergänzen.

  3. Abläufe festlegen.

    Wer reagiert wie auf Auskunftsersuchen und Datenpannen, mit Vorlagen und Fristen.

  4. Laufend betreuen.

    Änderungen einpflegen, Team schulen, auf Wunsch als externer Datenschutzbeauftragter.

Wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist

SituationDatenschutzbeauftragterFundstelle
Behörde oder öffentliche Stelle (außer Gerichte in justizieller Tätigkeit)PflichtArt. 37 Abs. 1 lit. a
Kerntätigkeit ist die umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von PersonenPflichtArt. 37 Abs. 1 lit. b
Kerntätigkeit ist die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien (etwa Gesundheitsdaten) oder von StrafdatenPflichtArt. 37 Abs. 1 lit. c
Andere Unternehmenfreiwillig, oft sinnvollArt. 37 Abs. 4

Ein externer Datenschutzbeauftragter muss unabhängig arbeiten können und darf keine Aufgaben mit Interessenkonflikt übernehmen (Art. 38 DSGVO).

Datenpanne: was in 72 Stunden passieren muss

Führt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich zu einem Risiko für Betroffene, meldet der Verantwortliche sie unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Datenschutzbehörde (Art. 33 DSGVO). Informationen dürfen schrittweise nachgereicht werden. Bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu benachrichtigen (Art. 34). Jede Panne wird dokumentiert, auch wenn sie nicht meldepflichtig ist. Wie das in der Praxis abläuft, beschreibt der Ratgeber Datenpanne melden.

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Ratgeber und verwandte Leistungen.

Häufige Fragen zur Datenschutz Beratung

Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Pflicht ist er für öffentliche Stellen und für Unternehmen, deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Überwachung von Personen oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien besteht (Art. 37 Abs. 1 DSGVO). In anderen Fällen ist er freiwillig. Wir klären das anhand Ihrer Verarbeitungen.

Brauchen wir unter 250 Beschäftigten kein Verarbeitungsverzeichnis?

In der Regel doch. Die Ausnahme in Art. 30 Abs. 5 DSGVO greift nur, wenn die Verarbeitung lediglich gelegentlich erfolgt, kein Risiko birgt und keine besonderen Kategorien betrifft. Lohnverrechnung und Kundendaten sind nicht gelegentlich.

Wie schnell muss ich eine Datenpanne melden?

Unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden, wenn sie voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt (Art. 33 DSGVO). Eine spätere Meldung ist zu begründen.

Welche Geldbußen sieht die DSGVO vor?

Bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, etwa bei Verstößen gegen Art. 28, 30 oder 33, und bis 20 Mio. Euro oder 4 % bei Verstößen gegen Grundsätze und Betroffenenrechte, jeweils der höhere Betrag (Art. 83 Abs. 4 und 5).

Passt Datenschutz zu ISO 27001 und NIS2?

Ja. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO überschneiden sich stark mit ISO 27001 und den Maßnahmen nach § 32 NISG 2026. Auch Meldewege für Vorfälle lassen sich gemeinsam aufbauen.

Datenschutz, der hält.

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